Prüfungen von Arbeitsmitteln

Die Betriebssicherheitverordnung (BetrSichV i.V.m. der TRBS 1203) und viele Unfallverhütungsvorschriften (z.B. DGUV-Regel 100-500 früher BGR 500), fordern regelmäßige Prüfungen der Arbeitsmittel. Der Unternehmer (Betreiber) ist verpflichtet, diese Prüfungen durch eine befähigte Person durchführen zu lassen. 

Wir unterstützen Sie dabei, ein entsprechendes Prüfkataster zu erstellen und auf Basis der Gefährdungsbeurteilung die Prüfintervalle festzulegen.

Auch bei der praktischen Durchführung der Prüfungen können wir Sie unterstützen. Folgende Prüfungen können wir beispielsweise für Sie durchführen:

  • Handhubwagen
  • Scherenhubtische
  • Regale
  • uvm.

Bitte sprechen Sie uns an.

RISICONSULTING GmbH

Röntgenstraße 25
57439 Attendorn

Tel.: +49 (0)2722 633 718 0
Fax: +49 (0)2722 657 983
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